von der IHK Köln
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden

Begutachtung von Bauschäden und -mängeln

Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln


Ich gehe Schäden auf den Grund.

Mit einem umfassenden und objektiven Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln haben Sie Gewissheit über den Zustand Ihrer Immobilie oder Ihres Gebäudes und können ungeplante Mehr- beziehungsweise Folgekosten reduzieren oder gar vollständig vermeiden.

Da Schäden und Mängel am Bauwerk nicht nur gefährlich sind, sondern auch zu erheblichen Kostenstreitigkeiten führen können, gehe ich als unabhängiger Gutachter besonders sorgfältig vor.


Bauschäden

Schäden an einem Gebäude entstehen entweder infolge eines Planungs- oder Baumangels oder konkret durch einen Schadenfall, zum Beispiel Hochwasser, Feuer oder Sturm. Als erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ermittle ich die Ursachen, erarbeite Lösungen für die Schadensbeseitigung und berechne die Kosten hierfür.

Kontaktieren Sie mich zum Beispiel im Falle von:
  • Schimmelbildung nach einem Wasserrohrbruch
  • Feuchtigkeitsschäden infolge defekter
    Fußbodenheizung
  • Stockfleckenbefall aufgrund einer fehlerhaften
    Wärmeisolierung
  • Rissen im Mauerwerk oder in der Fassade

Baumängel

Wurde der Bau eines Gebäudes nicht ordnungsgemäß geplant und nach anerkannten Regeln der Technik umgesetzt, führt dies zu Baumängeln. Über das Ausmaß der Mängel und ob eine Mängelbeseitigung durch die Baufirma durchgesetzt werden kann, gibt mein Gutachten zu Baumängeln, Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Kosten Aufschluss.

Typische Beispiele für Baumängel sind:
  • Planungs- oder Ausführungsfehler beim Kellerbau
  • unsachgemäße Ausführung der Abdichtungsarbeiten
  • fehlerhafte Anbindung des Wärmedämmverbundsystems an Fenster und Türen
  • unsachgemäße Planung und Ausführung von Schallschutzmaßnahmen

Wichtig: Bei Abnahmen von Bauleistungen ist die Mängelfeststellung von besonderer Bedeutung, da sie einerseits als Grundlage der Mängelbeseitigung dient, und andererseits durch die Abnahme gemäß BGB § 640 Gefahr und Risiko auf den Besteller übergeht und er Ansprüche hinsichtlich solcher Mängel, die er bei Abnahme kennt, aber nicht vorbehält, verliert. Mit der Abnahme kehrt sich ebenso die Beweislast bezüglich auftretender Mängel um.

Auch wenn Sie ein Gutachten zu Bauschäden oder -mängeln für die Wertermittlung der Immobilie, für die Versicherung oder für Sanierungsarbeiten benötigen: Ich bin Ihr Partner für objektive Baugutachten. Gerne erstelle ich diese auch als Schiedsgutachten, sodass Meinungsverschiedenheiten über zum Beispiel vertragliche Vereinbarungen sachlich und unabhängig geklärt werden können und so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Kontaktieren Sie mich und wir können alle Details im persönlichen Gespräch klären.